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Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein

Ein Jahresbeitrag = alle Leistungen

Durch den Abschluss der Mitgliedschaft in unserem Verein, genießt jedes Mitglied viele Vorteile u.a. sichert er sich seinen persönlichen Steuervorteil.

Vorteile, die sich aus(zahlen):

  • Bei der Erstellung der Jahressteuererklärungen werden alle möglichen Steuervorteile ausgeschöpft.
  • Wir übernehmen alle Tätigkeiten rund um Ihre Steuererklärung.
  • Sie profitieren automatisch von einer Fristverlängerung bei ihrem zuständigen Finanzamt.
  • Unsere Mitgliedsbeiträge sind nach der Einkommenshöhe gestaffelt.
  • Sie erhalten eine umfassende und persönliche Beratung von unseren Steuerexperten.
Lohnsteuerhilfe

Fragen zur Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein

Hier geben wir Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft

Ist Ihr Thema oder Ihre Frage nicht dabei? Dann zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Gerne beschäftigen wir uns mit Ihrem Anliegen.

Häufig gestellte Fragen

Sie kontaktieren uns über unser Online-Formular oder rufen uns direkt an. Sie erhalten von uns die Beitragserklärung, die Satzung und die Beitragsordnung und werden nach Unterschrift Mitglied des LSHN in Norderstedt.

Jeder Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Auszubildende, Student und Unterhaltsempfänger kann Mitglied werden. Außerdem sollten Sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen beziehen. Dann beraten wir Sie als Mitglied, auch wenn Sie zusätzlich diese Einnahmen erzielen:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  • sonstige Überschuss-Einkünfte.

Allerdings dürfen die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt nicht mehr als 13.000 Euro für Singles bzw. 26.000 Euro bei Ehegatten betragen.

Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit dürfen wir leider nicht beraten (vgl. § 4 Nr. 11 StBerG)

Die Mitgliedschaft endet durch einen freiwilligen Austritt mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres. Für den Fall einer Erhöhung des Mitgliedsbeitrages (ohne Umsatzsteuer) besteht ein außerordentliches Austrittsrecht.

Die Unterlagen können jederzeit per E-Mail, per Post oder persönlich in der Beratungsstelle abgegeben werden.

Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres gekündigt werden.

Die Mitgliedschaft und alle Leistungen schon ab 45 Euro im Jahr

Wie berechnet sich der Mitgliedsbeitrag?

Ihr Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der Höhe Ihrer Jahreseinnahmen des Vorjahres. Die Beiträge können transparent aus der Beitragsordnung abgelesen werden.

Für Fragen rund um die Mitgliedschaft insbesondere des Mitgliedsbeitrages und der Aufnahmegebühr stehen wir Ihnen als Ansprechpartner das ganze Jahr zur Verfügung.

Kontakt

Schreiben Sie uns

Besucheradresse
Keine Postadresse

Südportal 3, Turm 2
22848 Norderstedt

Telefon

040 / 646 665 39

Email

info@lohnsteuerhilfe-nord.de

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