Unser Verein wurde im Oktober 2020 mit den ersten Mitgliedern in Norderstedt gegründet. Mit der offiziellen Genehmigung im März 2021 und der Vereinsregistereintragung dürfen wir nun für alle eine umfassende und ganzjährige Einkommenssteuererklärung anbieten. Unsere Mitglieder können sich auf ein umfangreiches Leistungsangebot mit unserer jahrelangen Fachexpertise aus der Steuerberatung freuen.
Geschäftsstellenleiterin Karen-Marija Heymann
1. Stellvertreter Ilker Ulus (Protokollführer)
2. Stellvertreter Kathrin Sachse (Kassenwart)
Sie kontaktieren uns über unser Online-Formular oder rufen uns direkt an. Sie erhalten von uns die Beitragserklärung, die Satzung und die Beitragsordnung und werden nach Unterschrift Mitglied des LSHN in Norderstedt.
Jeder Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Auszubildende, Student und Unterhaltsempfänger kann Mitglied werden. Außerdem sollten Sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen beziehen. Dann beraten wir Sie als Mitglied, auch wenn Sie zusätzlich diese Einnahmen erzielen:
Allerdings dürfen die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt nicht mehr als 13.000 Euro für Singles bzw. 26.000 Euro bei Ehegatten betragen.
Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit dürfen wir leider nicht beraten (vgl. § 4 Nr. 11 StBerG)
Die Mitgliedschaft endet durch einen freiwilligen Austritt mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres. Für den Fall einer Erhöhung des Mitgliedsbeitrages (ohne Umsatzsteuer) besteht ein außerordentliches Austrittsrecht.
Die Unterlagen können jederzeit per E-Mail, per Post oder persönlich in der Beratungsstelle abgegeben werden.
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres gekündigt werden.