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Der Verein

Wir sind für Sie da

Unser Verein wurde im Oktober 2020 mit den ersten Mitgliedern in Norderstedt gegründet. Mit der offiziellen Genehmigung im März 2021 und der Vereinsregistereintragung dürfen wir nun für alle eine umfassende und ganzjährige Einkommenssteuererklärung anbieten. Unsere Mitglieder können sich auf ein umfangreiches Leistungsangebot mit unserer jahrelangen Fachexpertise aus der Steuerberatung freuen.

Geschäftsstellenleiterin Karen-Marija Heymann
1. Stellvertreter Ilker Ulus (Protokollführer)
2. Stellvertreter Kathrin Sachse (Kassenwart)

Geschäftsstellenleiterin Karen-Marija Heymann

Geschäftsstellenleiterin
Karen-Marija Heymann

1. Stellvertreter Ilker Ulus (Protokollführer)

1. Stellvertreter
Ilker Ulus
(Protokollführer)

2. Stellvertreter Kathrin Sachse

2. Stellvertreter
Kathrin Sachse
(Kassenwart)

Häufig gestellte Fragen

Sie kontaktieren uns über unser Online-Formular oder rufen uns direkt an. Sie erhalten von uns die Beitragserklärung, die Satzung und die Beitragsordnung und werden nach Unterschrift Mitglied des LSHN in Norderstedt.

Jeder Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Auszubildende, Student und Unterhaltsempfänger kann Mitglied werden. Außerdem sollten Sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen beziehen. Dann beraten wir Sie als Mitglied, auch wenn Sie zusätzlich diese Einnahmen erzielen:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  • sonstige Überschuss-Einkünfte.

Allerdings dürfen die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt nicht mehr als 13.000 Euro für Singles bzw. 26.000 Euro bei Ehegatten betragen.

Selbstständige, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit dürfen wir leider nicht beraten (vgl. § 4 Nr. 11 StBerG)

Die Mitgliedschaft endet durch einen freiwilligen Austritt mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres. Für den Fall einer Erhöhung des Mitgliedsbeitrages (ohne Umsatzsteuer) besteht ein außerordentliches Austrittsrecht.

Die Unterlagen können jederzeit per E-Mail, per Post oder persönlich in der Beratungsstelle abgegeben werden.

Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres gekündigt werden.

Handeln und begeistern

Wie wir Sie unterstützen

  • Wir übernehmen alle Arbeiten rund um Ihre Steuererklärung.
  • Sie erhalten eine umfassende Beratung vom Steuer-Fachpersonal.
  • Wir haben den Durchblick über Ihre Steuerunterlagen.
  • Die Unterlagen werden systematisch auf mögliche Steuerspareffekte geprüft.
  • Sie brauchen keine Formulare oder Elster-Portale mehr ausfüllen.
  • Sie erhalten nach Bearbeitung des Steuerjahres eine Ergebnisberechnung.
  • Wir prüfen den Steuerbescheid und legen ggfls. Einspruch ein.
  • Sie zahlen eine transparente Jahresgebühr gemäß der Beitragsordnung – ohne Zusatzkosten.

Kontakt

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Telefon

040 / 646 665 39

Email

info@lohnsteuerhilfe-nord.de

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